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Das Papsttum und die Staufer PDF Drucken
Geschrieben von DUEDA   
Montag, 2. Februar 1998
Eine Hausarbeit, die die Anfänge des schwierigen Verhältnisses zwischen den Päpsten in Rom und den deutschen Kaisern aus dem Geschlecht der Staufer behandelt.


Das Papsttum und die Staufer bis 1159

2. 2. 98

Hausarbeit zum Hauptseminar:

Entwicklungslinien des Papsttums vom 9. bis zum 13. Jahrhundert

bei

PD Dr. D. Zimpel

von

Rüdiger Jörg

5. Fachsemester


Titelblatt: Goldbulle Barbarossas an der „Würzburger Herzogsurkunde“ (Engels, Stauferstudien)

Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Konrad III. (1138-52)

2.1. Die Krönung Konrads

2.2. Die Politik Konrads

3. Friedrich I. Barbarossa

3.1. Wahl und Krönung

3.2. Der Konstanzer Vertrag

3.3. Die Kaiserkrönung

3.4. Die politische Entwicklung bis zum Reichstag von Besançon

3.5. Der Reichstag von Besançon und seine Folgen

4. Schlußbemerkungen

5. Literatur


1. Einleitung

Friedrich Barbarossa galt lange Zeit als die glänzendste Gestalt des Hochmittelalters, besonders im Hinblick auf seine beiden Vorgänger Lothar III. und Konrad III. (1) Diese waren lange Zeit als Pfaffenkönige und Konrad auch als Versager dargestellt worden, weil sie von kirchlichem Protektionismus profitierten und Konrad als erster deutscher König seit Otto dem Großen nicht die Kaiserkrönung erreichte. Dabei aber stellt sich die Frage, was genau das Besondere an Barbarossa und seiner Politik war. Gab es tatsächlich solche gravierenden Unterschiede, was die Politik anbelangte oder gab es auch durchaus Kontinuitäten? Dieser Frage soll u. a. nachgegangen werden. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Außenpolitik gelegt und die Innenpolitik nur soweit berücksichtigt, wie es für das Verständnis nötig ist. Die Beziehungen des Reiches zu Byzanz und die Differenzen mit den Normannen in Süditalien spielen dabei eine wichtige Rolle. Noch bedeutender war das Verhältnis zum Papsttum, das spätestens seit Gregor VII. eine gewichtige Stellung erworben hatte. Mit dem Abschluß des Wormser Konkordats von 1122 war eine wichtige Regelung getroffen worden. Doch sie bestimmte das Verhältnis zwischen den zwei entscheidenden Institutionen des Abendlandes, Papst und Kaiser, nur unzureichend. So kam es immer wieder zur Konfrontation, da beide eine unterschiedliche Vorstellung von ihrer Rolle und der Rolle der Gegenseite hatten. Das Selbstverständnis der zwei Gewalten zu zeigen, soll eine weitere Aufgabe dieser Arbeit sein.

Um den Rahmen dieser Arbeit nicht zu sprengen, wird sie sich auf die Regierungsjahre von Konrad III. (1138-52) und Friedrich I. bis 1159 beschränken. Dabei werden die Wahl und Krönung Konrads, wie auch seine Außenpolitik angesprochen werden. Auch die Wahl und Krönung Friedrichs werden erwähnt. Der Abschluß des Konstanzer Vertrages und seine Bedeutung sollen untersucht werden, besonders im Hinblick darauf, wer den größeren Nutzen daraus zog und ob irgendeine Seite berechtigt war, der anderen Vertragsbruch vorzuwerfen, wie dies später beide Seiten taten. Die Kaiserkrönung, die Ereignisse von Besançon und deren Folgen müssen ebenfalls betrachtet werden, bis mit dem Tod Hadrians IV. 1159 eine Zäsur im chronologischen Vorgehen gemacht werden muß. Das anschließende Papstschisma und die daraus resultierenden neuen Konstellationen und Konfrontationen verdienen einer eigenen Betrachtung, die diese Arbeit in ihrem Rahmen nicht leisten kann.

Zur Quellenlage ist zu sagen, daß sie durchaus zufriedenstellend ist. Bei beiden Herrschern kann man auf eine große Anzahl von Diplomata zurückgreifen, die auch schon veröffentlicht vorliegen. Als weitere Quellen sind die Gesta Friderici von Otto von Freising und Rahewin, der „liber pontificalis“ und die päpstlichen Urkunden zu nennen. Auf diese Quellen greift eine kaum überschaubare Anzahl von Sekundärliteratur zurück, was ein reges Interesse der Geschichtswissenschaft an den Staufern zeigt.


2. Konrad III. (1138-52)

2.1. Die Krönung Konrads

Als Lothar III. 1137 auf dem Rückweg einer Italienfahrt starb, wurde die Königswahl auf das Pfingstfest 1138 festgelegt. Als aussichtsreichster Kandidat galt Heinrich der Stolze. Er war nicht nur Schwiegersohn Lothars III. und von diesem designiert worden, sondern als Welfe gehörte er auch dem damals einflußreichsten Geschlecht im Reich an. Deshalb hatte vermutlich Heinrich darauf verzichtet, durch Wahlversprechungen für eine sichere Anzahl Stimmen zu sorgen. Der Staufer Konrad, ehemaliger Gegenkönig Lothars III. tat dies aber(2) auf mehreren kleineren Treffen verschiedener Fürsten, die der eigentlichen Wahl vorausgingen.(3) Eine dieser Versammlungen fand am 7. März 1138 in Koblenz statt, auf der Konrad unter dem Vorsitz des Erzbischofs Adalbero von Trier von einer kleinen Anzahl von Fürsten zum König gewählt wurde. Die Krönung wurde kurz danach vom päpstlichen Legaten Dietwin in Aachen vollzogen.(4) O. Engels bezeichnet diesen Vorgang als regelrechten Staatsstreich, da der eigentliche Wahltermin nicht abgewartet worden war, nur eine kleine Anzahl von Fürsten an der Wahl beteiligt waren, die Versammlung nicht vom Mainzer Erzbischof gelenkt wurde, weil dieses Erzbistum zu der Zeit vakant war, und die Krönung nicht vom Kölner Erzbischof vollzogen wurde, weil dieser zwar schon gewählt, aber noch nicht geweiht war.(5) Die Fürstenschaft nahm die geschaffenen Tatsachen aber auf dem ersten Reichstag in Bamberg am Pfingstfest an. Gründe dafür waren die schon erwähnten Wahlversprechungen Konrads und die Vorbehalte der Fürsten und des Papstes gegen ein zu starkes Königtum Heinrichs des Stolzen.(6) Der Protektionismus durch den Trierer Erzbischof läßt sich durch die territoriale Situation des Trierer Erzbistums erklären. Dieses wurde durch die Hausmachtsbestrebungen des Pfalzgrafen Wilhelm von Ballenstädt bedrängt und der Erzbischof konnte sich durch die Wahl Konrads eine Stärkung seiner Position erhoffen.(7)

 

2.2. Die Politik Konrads III.

Die Innenpolitik Konrads war geprägt vom Konflikt mit den Welfen. Als König hatte er Heinrich dem Stolzen seine beiden Herzogtümer Sachsen und Bayern aberkannt. Heinrich der Stolze und nach dessen Tod sein Sohn Heinrich der Löwe führten Krieg gegen den König, unterstützt von Welf VI., einem Bruder Heinrichs des Stolzen. Dieser strebte nach dem Tod seines Bruders das bayrische Herzogtum und den Besitz der Mathildischen Güter an und schloß u.a. deswegen einen Vertrag mit dem Normannen Roger II. von Sizilien, sehr zum Verdruß Konrads und Papst Eugens III.(8) Der Konflikt zwischen Staufern und Welfen sollte die gesamte Regierungszeit Konrads belasten und ein staufisch-welfischer Ausgleich konnte erst unter seinem Nachfolger Friedrich I. Barbarossa geschaffen werden.

Die Außenpolitik Konrads orientierte sich am Gegensatz zu den Normannen in Süditalien, auf das das Reich formell Anspruch erhob. Der byzantinische Kaiser Johannes Komnenos, ebenfalls ein Gegner der Normannen, trachtete danach, ein Bündnis mit Konrad III. zu schließen. Nach Verhandlungen wurde mit Zustimmung des Papstes Eugen III., der ebenfalls an einem Bündnis gegen die Normannen interessiert war, 1142 ein gegen das Normannenreich gerichteter Vertrag geschlossen. Zur Bekräftigung des Vertrages sollte Bertha von Sulzbach, die Schwägerin Konrads an Stelle einer fehlenden leiblichen Tochter des Königs, den Kaisersohn Manuel heiraten. Der Vertrag wurde hinfällig, weil der Vertragspartner Johannes Komnenos auf einer Heerfahrt starb. Sein Sohn Kaiser Manuel versuchte ohne die Hilfe des Königs und des durch die Normannen bedrängten Papstes zu einer Einigung mit den Normannen zu kommen. Erst als dieser Versuch gescheitert war, erneuerte er das Bündnis seines Vaters mit Konrad im Vertrag von Thessaloniki und heiratete 1146 Bertha, die den Namen Irene annahm. Dabei handelte es sich um ein förmliches Freundschafts- und Verteidigungsbündnis, dessen Ziel die Zerschlagung des Normannenreiches in Süditalien war. (9)

Die von Manuel und auch vom Papst erwartete tatkräftige Unterstützung gegen die Normannen blieb indes aus. Konrad ließ sich durch Bernhard v. Clairvaux zur Teilnahme am Zweiten Kreuzzug überreden. (10) Dieser endete als Mißerfolg und Konrad mußte sein stark dezimiertes Heer 1148 durch das byzantinische Reich zurückführen. Dabei wurde das geschlossene Bündnis erneuert. Ebenfalls in Byzanz sah er sich der Forderung Manuels nach einer angemessenen Mitgift für Bertha-Irene gegenüber, die dieser in Süditalien und Hilfe bei dessen Eroberung sah. Konrad mußte aufgrund seiner schwachen Position(11) der Forderung zustimmen.

Die Kurie erfuhr durch eine Indiskretion byzantinischer Gesandter davon. Papst Eugen III. mußte befürchten, daß bei einer Rückkehr Süditaliens unter byzantinische Herrschaft die katholisch gewordene Kirche wieder in das griechische Patriarchat überging. Des Weiteren wollte er Konrad zu einem Eingreifen in die stadtrömischen Verhältnisse bewegen. Dies war aber unwahrscheinlich, solange er noch einen Normannenfeldzug vorbereiten mußte. (12)

Ein Lösung brachte Wibald von Stablo, der vorschlug, das Bündnis durch eine zweite Heirat zu festigen, bei der Süditalien wiederum als Mitgift in die Ehe eingebracht wurde. Heinrich (VI.), Konrads Sohn, sollte eine Nichte Kaiser Manuels heiraten. Papst Eugen III. war mit diesem Vorschlag einverstanden und verhandelte nunmehr auch über eine Kaiserkrönung Konrads, von der er sich auch ein Eingreifen dessen in Rom erhoffte. Unglücklicherweise starb Heinrich 1150. Da eine Kaiserkrönung an die Bedingung gebunden war, Byzanz am Betreten Süditaliens zu hindern, trat nun Konrad selbst als Brautwerber auf. Doch es kam weder zur Hochzeit noch zur Kaiserkrönung, weil Konrad am 15. Februar 1152 starb.

 

3. Friedrich I. Barbarossa

3.1. Wahl und Krönung

Noch auf dem Sterbebett hatte Konrad seinem Neffen Friedrich III. von Schwaben die Reichsinsignien übergeben. (13) Schon gleich nach dem Tod trat Friedrich in intensive Verhandlungen mit den Reichsfürsten, besonders auch mit den Welfen. Mit Zugeständnissen und Wahlversprechen erreichte er seine Wahl zum König Friedrich I. am 4. März 1152. (14) Weitere Gründe für seine Wahl waren sicherlich seine militärischen und politischen Fähigkeiten, die er schon auf dem Zweiten Kreuzzug bewiesen hatte, und insbesondere war er ein Kandidat des Ausgleichs, der den schwelenden staufisch-welfischen Gegensatz beenden konnte. Seine Mutter Judith war Welfin (15) und Friedrich hatte schon unter Konrad III. enge Kontakte zu seinen welfischen Verwandten gehabt.(16) Vermutlich deshalb hatte Konrad ihn und nicht seinen noch unmündigen Sohn den Fürsten empfohlen.(17)

Friedrich wurde am 9. März 1152 in Aachen gekrönt und trat sofort als selbstbewußter König auf. (18) Eine Wahlanzeige ging an Papst Eugen III., in der aber nicht um Approbation durch den Papst gebeten wurde.(19) Der König führte darin den Titel „Romanorum rex et semper augustus“.(20) Papst Eugen III. „approbierte“ Friedrich dennoch in einem Antwortschreiben.(21) Für Friedrich schien festzustehen, daß er sich mit der Königswahl auch einen Anspruch auf die Kaiserwürde erworben hatte. Deshalb verhandelte die Delegation, die die Wahlanzeige überbrachte, auch gleich mit dem Papst über die Kaiserkrönung. Und hätten ihn die Fürsten nicht davon abgehalten, wäre Friedrich sofort zu seinem ersten Italienzug aufgebrochen. So aber mußte er sich mit der Zusage für den Herbst 1154 begnügen. (22)

Seine Selbsteinschätzung ging sogar so weit, daß er sich in Deutschland wenig um das Wormser Konkordat kümmerte. Im Mai 1152 hielt Friedrich I. in Merseburg Reichstag und entschied dort die zwiespältige Bischofswahl in Magdeburg, bei der er keinen der beiden vom Domkapitel vorgeschlagenen Kandidaten akzeptierte, sondern die Erhebung eines eigenen Kandidaten erzwang. Protestschreiben des Papstes blieben ohne Erfolg.(23) Ebenfalls in Merseburg legte er die Differenzen zwischen Erzbischof Hartwich von Bremen und Heinrich dem Löwen bei. Diese stritten sich darum, wer in den neu eroberten und missionierten Ostgebieten die Bischöfe einsetzen solle. Dieser Frage kam besondere Bedeutung zu, weil es in diesen neugegründeten Bistümern noch keine Wahlkörper gab. Dabei gestand er Heinrich dem Löwen dieses Recht zu.(24) 1153 ließ er in Anwesenheit eines päpstlichen Legaten den Erzbischof von Mainz, einen Gegner des Staufers, sowie die Bischöfe von Minden, Eichstätt und Hildesheim absetzen und durch ihm vertraute Personen ersetzen.(25)

Papst Eugen III. mußte diesem Treiben zusehen. Bei der Magdeburger Bischofseinsetzung beschwerte er sich zwar, erreichte aber nichts und sein Nachfolger Anastasius IV. erkannte diese Wahl letztendlich an.(26) Die weiteren Ab- und Einsetzungen erfolgten sogar mit Hilfe päpstlicher Legaten. Der Grund hierfür war die Situation des Papstes in Rom. Eugen III. war in aller Heimlichkeit gewählt worden und lehnte eine Bestätigung seiner Wahl durch das römische Volk ab. Außerdem war der Kirchenkritiker Arnold von Brescia zum geistigen Führer der römischen Opposition aufgestiegen und predigte von Armut und Demut, was Eugen offensichtlich nicht verkörperte. So verbrachte er mehr Zeit außerhalb Roms als in Rom.(27) Deshalb und aufgrund der Bedrohung des Papsttums durch das Normannenreich in Süditalien war er auf eine Gutstellung mit dem deutschen König angewiesen, was letztendlich auch zum Abschluß des Konstanzer Vertrages 1153 führte, der im nächsten Kapitel eingehender untersucht wird.

Friedrich zog nun, nachdem er das Reichsepiskopat hinter sich gebracht hatte, Bistümer und Reichsabteien wieder stärker zu Leistungen für das Reich heran, und belebte das Spolien- und Regalienrecht neu.(28)

 

3.2. Der Konstanzer Vertrag

Im Spätherbst 1152 kam es zu einer Intensivierung der Gespräche und Verhandlungen zwischen Papst und König. Der Papst wurde durch die stadtrömische Opposition unter Druck gesetzt und Friedrich war davon ebenfalls irritiert. Vorrangiges Ziel seiner Verhandlungen war aber die Kaiserkrönung. (29) Dies führte im Frühjahr 1153 zum Konstanzer Vertrag, benannt nach dem Ort, an dem Friedrich ihn im März 1153 beeidete.(30)

Der Vertragstext stellte in fast symmetrischer Anordnung drei Verpflichtungen des Königs und des Papstes gegenüber.

Friedrich I. verpflichtet sich,

  1. quod ipse nec trevam nec pacem faciet cum Romanis nec cum Rogerio Siciliae sine libero consensu et voluntate Romanae aecclesiae et domni papae Eugenii vel successorum eius [...]. Et pro viribus regni laborabit Romanos subiugare domno papae et Romanae aecclesiae, sicut umquam fuerunt a centum annis retro.

  2. Honorem papatus et regalia beati Petri sicut devotus et specialis advocatus sanctae Romanae aecclesiae contra homines pro posse suo eidem conservabit et defendet, quae nunc habet. Quae vero nunc non habet, recuperare pro posse iuvabit, et recuperata defendet.

  3. Graecorum quoque regi nullam terram ex ista parte maris concedet. Quodsi forte ille invaserit, pro viribus regni, [...], ipsum eicere curabit. [...]

Der Papst versprach,

  1. quod eum sicut karissimum filium beati Petri honorabit, et [...] sine difficultate et contradictione, [...] in imperatorem coronabit, et [...] honorem regni [...] iuvabit.

  2. Et quicumque iusticiam et honorem regni conculcare aut subvertere [...] presumpserit, domnus papa a regiae dignitatis dilectione premonitus, [...] eos commonebit. Quodsi regi ad apostolicam admonitionem de iure et honore regio iusticiam exhibere contempserint, excommunicationis sententia innodentur.

  3. Regi autem Graecorum ex ista parte maris terram non concedet. Quodsi ille invadere presumsperit, domnus papa viribus beati Petri eum eicere curabit.(31)

Der Vertrag scheint im ersten Moment Friedrich zu benachteiligen. Denn Punkt 1 des Vertrages enthielt zwei Verpflichtungen des Königs, so daß insgesamt den drei Verpflichtungen des Papstes vier des Königs gegenüberstanden. Außerdem legte sich Friedrich mit dem ersten Punkt die Italienpolitik betreffend auf längere Zeit fest, ohne daß der Papst einen vergleichbaren Punkt entgegenzusetzen brauchte. Aber die Position Friedrichs sowohl gegenüber den Normannen als auch gegenüber den Römern war eindeutig und es war abzusehen, daß sie sich nicht in absehbarer Zeit ändern sollte. (32) Einzig die Bestimmung über die Vertragsdauer gereichte Friedrich zum Nachteil, da sich Friedrich nicht nur gegenüber Eugen III. band, sondern auch gegenüber dessen Nachfolgern, diese aber den Vertrag ruhen lassen oder je nach Lage erneuern konnten. Der zweite Punkt verpflichtete Barbarossa als Schutzvogt der Kirche zur Unterstützung des Papstes. Diese Rolle oblag dem deutschen König aber schon lange und war eine Vorwegnahme des Krönungseides, den die Kaiser traditionell dem Papst gegenüber gaben.(33) Mit diesem Punkt korreliert das Krönungsversprechen des Papstes in Punkt 1 der päpstlichen Verpflichtungen des Vertrages. Und dies war ein Erfolg für Barbarossa, der die Kaiserwürde anstrebte, was die frühen und intensiven Verhandlungen mit dem Papst und den Reichsfürsten kurz nach der Königskrönung beweisen. Ein ebenfalls für Friedrich positiv zu bewertender Punkt ist das Versprechen Eugens, etwaige Feinde des Königs zu ermahnen und bei Nichtbeachtung zu exkommunizieren. Dies war ein bedeutsames Machtmittel des Königs, besonders im Hinblick darauf, daß die Differenzen mit Heinrich dem Löwen zu diesem Zeitpunkt noch nicht beigelegt waren.(34) Die Versicherung Friedrichs, dem „König“ der Griechen kein Land in Süditalien zu überlassen, fand eine Entsprechung auf päpstlicher Seite. Dies war aber nicht der Anfang einer neuen Byzanzpolitik, sondern ein Zeichen der Kontinuität zwischen den beiden ersten staufischen Königen. Damit wurde nur eine Politik fortgesetzt, die den Vertrag von Thessaloniki rückgängig machen sollte. Durch eine weitere Hochzeit sollte der Anspruch auf Süditalien wieder auf das Reich zurückgehen.(35) So ließ Friedrich sich durch die päpstlichen Legaten, die zur Beeidung des Konstanzer Vertrages anwesend waren, von seiner ersten Gattin Adela von Voberg scheiden. Dies geschah nach offiziellen Angaben wegen zu naher Verwandtschaft. Man kann jedoch annehmen, daß Friedrich nun selbst als Bräutigam in Byzanz auftreten wollte, was kurz danach durch entsprechende Verhandlungen mit Byzanz belegt wurde.(36)

Der Konstanzer Vertrag muß also einerseits als schriftliche Fixierung der Verhandlungen über eine Kaiserkrönung gedeutet werden. Andererseits kam ihm Bedeutung zur Rechtsabgrenzung auf dem weltlich-geistlichen Gebiet zu. Das Papsttum wurde als reale Macht anerkannt, eine Unterordnung des Königs aber kann man nicht ausmachen. Eine klare Bewertung, wer den größeren Nutzen aus dem Vertrag zog, kann nicht gegeben werden, da beide Seiten von dem Vertrag profitierten. Den Vertrag aber als Auftakt einer neuen Politik zu sehen, wie es Rassow(37) u. a. taten, muß widersprochen werden. Rassow sah besonders in dem Begriff „honor imperii“ den Schlüsselbegriff einer neuen, programmatischen Politik. Diese Ansicht wurde aber deutlich von mehreren Autoren widerlegt.(38)

 

3.3. Die Kaiserkrönung

Im Oktober 1154 brach Friedrich mit den wichtigsten Reichsfürsten zu seinem ersten Italienzug auf. Zwischenzeitlich war Papst Eugen III. gestorben, ebenso sein Nachfolger Anastasius IV. (1153-54). Dieser hatte während seines Pontifikats endlich die Magdeburger Bischofseinsetzung von 1152 bestätigt, verzichtete aber auf eine Erneuerung des Konstanzer Vertrages, da er im Gegensatz zu seinem Vorgänger und auch seinem Nachfolger bestens mit den Stadtrömern auskam. Ihm folgte Hadrian IV. (1154-1159) auf den heiligen Stuhl. Der neue Papst war ein energischer Engländer, der sich schon unter Eugen III. als päpstlicher Legat bewährt hatte. Er pochte ebenso auf seine Vorrechte als Papst wie Friedrich auf die seinen als König und künftiger Kaiser.(39) Trotz eines gegenseitigen Mißtrauens kam es zur Erneuerung des Konstanzer Vertrages, da der Kirchenstaat im Süden von den Normannen bedrängt wurde und eine Invasion Byzanz in Süditalien zu befürchten war.(40)

Friedrich versuchte währenddessen gegenüber den Kommunen in Norditalien Reichsrechte durchzusetzen. Er nahm dabei wenig Rücksicht auf etwaige Ansprüche des Kirchenstaates. Trotzdem kam es zu Verhandlungen über die Kaiserkrönung und zur Auslieferung Arnolds von Brescia an den Papst als Geste des guten Willens.(41) Dieser war als Kirchenkritiker und vehementer Gegner des Papstes zum Anführer der römischen Opposition aufgestiegen, hatte aber Rom verlassen müssen, weil der Papst das Interdikt über Rom verhängt hatte. Auf der Flucht war er von Friedrich gefangengenommen und ausgeliefert worden.(42) Die Verhandlungen führten zu einem Treffen des Papstes mit Friedrich in Sutri, das allerdings zunächst im Eklat endete. Friedrich verweigerte dem Papst den Strator- und Marschalldienst, wie ihn 1131 Lothar III. geleistet hatte und beide trennten sich uneinvernehmlich. Erst als er überzeugt werden konnte, daß diese Geste lediglich eine Ehrenbezeugung, nicht aber eine Unterwerfungsgeste sei, und nachdem er die Zusage der Entfernung eines Gemäldes aus dem Lateran erhalten hatte, die Lothar III. als Lehnsmann des Papstes darstellte, leistete er den Dienst in abgeschwächter Form.(43) Das Angebot der Kaiserwürde durch eine anwesende Delegation der Stadt Rom, die ebenfalls nach Sutri gekommen war, lehnte Friedrich ab. Dies führte dazu, daß das deutsche Heer Rom zuerst militärisch sichern mußte und die Kaiserkrönung am 11. Juni 1155 in der Peterskirche stattfand, während es in der ganzen Stadt zu Tumulten kam.(44)


3.4. Die politische Entwicklung bis zum Reichstag von Besançon

Friedrich hatte somit sein vorrangiges Ziel, die Kaiserkrönung, erreicht. Die Hoffnungen des Papstes indes wurden enttäuscht. Friedrich brach nicht, wie vom Papst erwartet, zu einem Feldzug gegen die Normannen nach Süditalien auf. Dazu fehlte Friedrich die Unterstützung der Reichsfürsten, die sich für eine Rückkehr nach Deutschland aussprachen. Hadrian warf infolgedessen Friedrich vor, den Konstanzer Vertrag gebrochen zu haben. Auch eine Gesandtschaft aus Byzanz konnte Barbarossa nicht zu einem Feldzug gegen die Normannen überzeugen.(45) Friedrich kehrte nach Deutschland zurück. Trotz intensiver Bemühungen verliefen die Verhandlungen mit Byzanz über eine Hochzeit erfolglos und die kaiserliche Politik nahm eine Wende. Barbarossa heiratete 1156 Beatrix von Burgund, brüskierte damit Byzanz und enttäuschte Hadrian IV., da somit zunächst einmal die gegen das Normannenreich gezielte Politik entfiel.(46)

Die politische Szene in Süditalien wandelte sich ebenfalls grundsätzlich. Hadrian mußte 1156 mit den Normannen den Vertrag von Benevent schließen, in dem er das normannische Großreich unter Zusicherung der Erbfolge anerkannte. Im Gegenzug bestätigte Wilhelm von Sizilien die Lehnshoheit des Papstes.(47) In dem Vertrag sah nun Friedrich einen Bruch des Konstanzer Vertrages, was die Beziehungen zwischen den beiden weiter verschlechterte, bis es dann auf dem Reichstag zu Besançon 1157 zum endgültigen Eklat zwischen beiden kommen sollte.


3.5. Der Reichstag zu Besançon und seine Folgen

Im Oktober 1157 hielt der Kaiser in Besançon einen Reichstag ab. Anwesend waren auch die zwei päpstlichen Legaten Rolando Bandinelli, der päpstliche Kanzler, und Bernhard von S. Clemente, beides in deutschen Angelegenheiten erfahrene Diplomaten.(48) Diese überbrachten ein Schreiben des Papstes, in dem die Untätigkeit des Kaisers im Fall des gefangengenommenen Erzbischofs Eskil von Lund kritisiert wurde. Dieser hatte infolge einer geplanten Neuorganisation der nordischen Kirchenprovinzen das Primat über Skandinavien erhalten, was eine Verletzung der Rechte des Metropolitansitzes Hamburg-Bremen und damit auch von Reichsrechten bedeutete. Eskil wurde auf dem Rückweg durch burgundische Wegelagerer festgesetzt und Friedrich blieb dabei untätig.(49)

Bei der Verlesung des Schreibens trat der kaiserliche Kanzler Rainald von Dassel als Übersetzer auf. Bei der Stelle:

Neque tamen penitet nos tuae desideria voluntatis in omnibus implevisse, sed si maiora beneficica excellentia tua de manu nostra suscepisset, si fieri posset, considerantes quanta aecclesiae Dei et nobis per te incrementa possint et commoda proveniere non inmerito gauderemus (50)

gab Rainald das Wort „beneficia“ nicht mit „Wohltaten“ sondern mit „Lehen“ wieder. Die Empörung bei den Anwesenden war groß, weil hier der Kaiser als Lehensmann des Papstes dargestellt wurde. Der Ausruf Rolandos: „A quo ergo habet, si a domno papa non habet imperium?“ steigerte die Erregung noch und nur das persönliche Eingreifen des Kaisers verhinderte, daß ein Gefolgsmann mit gezogenem Schwert auf die Kardinäle losging.(51)

Gegen die damaligen Gepflogenheiten wurde das Gepäck der Legaten durchsucht. Dabei wurden Blankovollmachten gefunden, mit denen kirchliche Gerätschaften und Vermögenswerte hätten beschlagnahmt werden können.(52) Daraufhin wurden die Legaten ausgewiesen und nach Rom zurückgeschickt.

Das Schreiben Hadrians und die Blankovollmachten bezweckten offenbar, einen Keil zwischen das Reichsepiskopat und den Kaiser zu treiben, um erstens einen weiteren Italienzug des Kaisers zu erschweren und zweitens die päpstliche Sicht der Rangordnung zwischen imperium und sacerdotium durchzusetzen. Hinzu kam wohl auch der Wunsch, die pro-deutschen Kardinäle im Kollegium von der Gefahr der kaiserlichen Bestrebungen und der Notwendigkeit der Anlehnung an die Normannen zu überzeugen.(53) Und sicherlich wollte die Kurie die Grenzen ausloten, wie weit man gehen konnte und wieviel der Kaiser sich gefallen ließ. Bewußt waren zwei Legaten ausgewählt worden, die sich schon als Diplomaten bewährt hatten und denen wohl auch die doppelte Bedeutung des Wortes „beneficium“ in Deutschland bekannt sein mußten.(54) Und besonders Rolando Bandinelli, der nicht zuletzt als päpstlicher Kanzler maßgeblich am Vertrag von Benevent beteiligt gewesen war, verkörperte die anti-deutsche und pro-sizilische Seite des Kardinalskollegiums.

Doch man hatte an der Kurie die Situation in Deutschland falsch eingeschätzt. Sowohl die kaiserfreundlichen Kardinäle als auch das Reichsepiskopat ließen sich nicht auf die Seite des Papstes ziehen, nicht zuletzt, weil der Kaiser mit einer massiven Gegenpropaganda an die „Öffentlichkeit“ ging.(55) In den Rundschreiben des Kaisers hieß es u. a.:

Cumque per electionem principum a solo deo regnum et imperium nostrum sit, qui in passione Christi filii sui duobus gladiis necessariis redendum orbem subiecit, cumque Petrus apostolus hac doctrina mundum informaverit: Deum timete, regem honorificate, quicumque nos imperialem coronam pro beneficio a domno papa suscepisse dixerit, divinae institutioni et doctrinaa Petri contrarius est et mendacii reus erit.(56)

Diese Stelle spiegelte das gesamte Selbstverständnis Barbarossas wieder. Das Kaisertum sei gottunmittelbar und allein durch die Königswahl begründet. Er berief sich dabei auf die schon von Gelasius (492-96) formulierte Zwei-Schwerter-Lehre(57), die auf ein Bibelzitat(58) zurückging. Jeder Anspruch des Papsttums auf Überordnung gegenüber der kaiserlichen Gewalt sollte ausgeschlossen und die Eigenständigkeit des Kaisertums gegenüber der römischen Kirche unterstrichen werden.(59) Kaiser und Papst sollten gemeinsam als die zwei Schwerter der Kirche agieren. Diese Tendenz der Kaiserpolitik spiegelte sich auch in den seit 1156 in den kaiserlichen Schreiben auftauchenden Wendung vom „sacrum imperium“ wieder.(60)

Das Reichsepiskopat stand hinter Barbarossa, was sich darin zeigte, daß sie sich zu einer eigenen Stellungnahme entschlossen, in der sie den von Barbarossa vertretenen Grundsatz von der Gottunmittelbarkeit des Kaisertums wiederholten.(61) Hadrian IV. mußte einlenken und im Juni 1158 erschienen päpstliche Legaten beim Kaiser, die ein Schreiben überbrachten, in dem es hieß: „dicitur beneficium aput nos non feudum, sed bonum factum.“(62)

Das Einlenken des Papstes war nur vorübergehend. Während Friedrich zu seinem zweiten Italienzug aufbrach, suchte Hadrian Kontakt zu den lombardischen Städten und insbesondere zu Mailand, der dem Kaiser am meisten feindlich gesinnten Stadt in Norditalien. Friedrich, der auf dem Reichstag zu Roncaglia Reichsrechte in Italien durchzusetzen beschloß, mußte dabei auch wieder in Konflikt zum Papst kommen, da dabei auch das Patrimonium Petri betroffen war. Einige Vermittlungsversuche scheiterten, darunter auch eine Erneuerung des Konstanzer Vertrages, nicht zuletzt auch deswegen, weil der Papst den Kontakt zu den Normannen intensivierte und Friedrich davon erfuhr. Der Konflikt spitzte sich zu und Friedrich stand kurz vor einer Exkommunikation durch den Papst. Dazu sollte es allerdings nicht mehr kommen, da Hadrian am 1. September 1159 starb.(63)

Doch weitere Konflikte zwischen Papst und Kaiser waren absehbar, weil es in Rom zu einer Papstdoppelwahl kam. Der schon erwähnte päpstliche Kanzler Rolando Bandinelli wurde von der pro-sizilischen Mehrheit der Kardinäle zum Papst Alexander III. gewählt, während die pro-deutsche Minderheit Oktavian von Monticelli zum Papst Viktor IV. wählten.


4. Schlußbemerkungen

Konrad III. konnte zwar nicht mit den Erfolgen und der Popularität seines Nachfolgers mithalten, aber in dieser Arbeit kam sicherlich zum Ausdruck, daß man ihn falsch bewerten würde, wenn man ihn als Pfaffenkönig oder Versager darstellt. Er profitierte zwar vom kirchlichen Protektionismus, weil seine Wahl zum König sowohl vom Papst als auch vom Trierer Erzbischof unterstützt wurde, aber seine eigenen Bemühungen und Verhandlungen nützten ihm ebenso. Ihn als Spielball der Kirche zu sehen, würde ihm sicherlich nicht gerecht werden. Er handelte mit Sicherheit meist in seinem Interesse und in dem des Reiches. Anders läßt sich seine Byzanzpolitik nicht einordnen, die über eine nach den päpstlichen Interessen gerichtete Politik hinausging. Daß er die Kaiserkrönung nicht erreichte, kann man getrost auf die andauernden innenpolitischen Schwierigkeiten mit den Welfen und nicht zuletzt auch auf seinen Tod kurz vor seiner Krönung zurückführen. Dennoch trat er immer in dem Bewußtsein auf, als römischer König praktisch schon kaiserliche Würden erlangt zu haben, so daß die Kaiserkrönung nur noch eine Formsache war. Dies zeigt sein selbstbewußtes Auftreten gegenüber dem Papst und Byzanz sowie die Vertretung der Interessen des Reiches, wenn er auch dabei teilweise seine Machtmittel überschätzte. Auch das Scheitern seiner Byzanzpolitik sollte in dem Licht gesehen werden, daß es seinem Nachfolger ebenfalls nicht gelang, die Ansprüche des Reiches auf Süditalien durch eine erneute Hochzeit zu wahren.

Friedrich I. hatte mit weitaus weniger innenpolitischen Schwierigkeiten zu leben als sein Vorgänger. Er wußte den Großteil der Reichsfürsten hinter sich und konnte einen Ausgleich mit den Welfen herbeiführen, so daß ihm während des Großteils seiner Regierungszeit von dieser Seite keine Probleme bedrängten. Seine Machtposition war soweit gesichert, daß er im Reich die Bischöfe einsetzen konnte, ohne sich weiter um das Wormser Konkordat zu kümmern, wie die Einsetzungen der Bischöfe von Mainz, Minden, Eichstätt und Hildesheim am besten zeigen. Daß er nicht gewillt war, sich hier vom Papst beeinflussen zu lassen, zeigen die Vorgänge bei der Magdeburger Doppelwahl. Der Papst mußte sich mit diesen Gegebenheiten abfinden.

Was die Außenpolitik anbelangte, konnte Friedrich auf die Vorarbeit seines Vorgängers bauen und dessen Politik relativ unverändert übernehmen. Sie orientierte sich immer noch an der Gegnerschaft zu den Normannen, der Nähe zu Byzanz und den Versuch eines Nebeneinanders mit dem Papsttum. Der Konstanzer Vertrag sollte dieses Verhältnis zum Papsttum klären, wobei beide ihren Vorteil suchten. Die Frage aber, wer den größeren Vorteil aus diesem Vertrag zog, läßt sich nicht entscheiden, weil beide Seiten gleichermaßen von ihm profitierten. Von der Kaiserkrönung dagegen profitierte Friedrich sehr. Hadrian erhielt dafür weder die erhoffte Unterwerfung Roms noch einen Feldzug Friedrichs gegen die Normannen. Dies reichte allerdings nicht aus, ihm dafür einen Bruch des Konstanzer Vertrages vorzuwerfen, da dieser Feldzug nicht explizit festgeschrieben war. Ebenso wenig konnte Friedrich aber dem Papst den Beneventer Vertrag vorhalten, da einer Einigung zwischen Papst und Normannen nach dem Wortlaut des Konstanzer Vertrag auch nichts im Weg stand.

Die gegenseitigen Anschuldigungen waren ein Indiz für das meist gespannte Verhältnis zwischen den zwei höchsten Gewalten der Christenheit, die auf den unterschiedlichen Selbstverständnissen gründeten. Der Papst sah sich als höchste Instanz an, ohne aber die tatsächlichen Machtmittel zu haben, wie sie später einmal ein Innozenz III. haben sollte. So war die Brüskierung des Kaisers auf dem Hoftag zu Besançon der Versuch, den Kaiser wenigstens ideell zum Untertan des Papstes zu machen und die Grenzen der päpstlichen Politik gegenüber dem Kaiser auszuloten. Dieser Versuch scheiterte. Der Kaiser zeigte im Gegenzug, daß er nicht gewillt war dies hinzunehmen und daß er eine andere Sicht von seiner Stellung hatte, nämlich die einer mindestens gleichwertigen. Er sah sich als Kaiser von Gottes Gnaden, der schon mit seiner Wahl den Anspruch auf diese Würde erworben hatte.

Friedrich konnte sich mit seiner Sichtweise durchsetzen, seine Machtmittel waren zu diesem Zeitpunkt größer. Dies sollte sich erst ändern, als Papst Hadrians streitbarer Kanzler Rolando selbst neuer Papst wurde.



Fußnoten:


1 Vgl. Engels, Stauferstudien, S. 32.

2 Engels, Die Staufer, S. 28.

3 Schimmelpfennig, Könige und Fürsten, S. 12.

4 Schimmelpfennig, Könige und Fürsten, S. 12.

5 Engels, Die Staufer, S. 29.

6 Zimmermann, Das Mittelalter, S. 45.

7 Engels, Die Staufer, S. 30.

8 Schimmelpfennig, Kaiser und Könige, S. 15

9 Engels, Die Staufer, S. 37.

10 Engels, Die Staufer, S. 37.

11 Er war „Gast“ Manuels, der Kreuzzug hatte militärisch als Desaster geendet und in Deutschland sah er sich einer Klage Heinrichs des Löwen gegenüber. (Engels, Die Staufer, S. 38)

12 Engels, Die Staufer, S. 40.

13 Georgi, Auswärtige Mächte, S. 8.

14 Töpfer, Grundlinien, S. 12f.

15 Zimmermann, Mittelalter, S. 45.

16 Schimmelpfennig, Könige und Kaiser, S. 21.

17 Engels, Die Staufer, S. 50.

18 Töpfer, Grundlinien, S. 14.

19 Appelt, Kaiseridee, S. 215.

20 MGH Friderici I. Diplomata Nr.5. Übersetzung: Lautemann, Geschichte in Quellen, S. 392.

21 Schimmelpfennig, Könige und Kaiser, S. 23.

22 Töpfer, Grundlinien, S. 15.

23 Töpfer, Staufisches Imperium, S. 113.

24 Engels, Die Staufer, S. 53f.

25 Schimmelpfennig, Könige und Kaiser, S. 23.

26 Schimmelpfennig, Könige und Kaiser, S. 23.

27 Zimmermann, Das Papsttum, S. 130ff.

28 Töpfer, Staufisches Imperium, S. 112.

29 Opll, Friedrich Barbarossa, S. 45.

30 Engels, Die Staufer, S. 56.

31 MGH Friderici I. Constitutiones Nr. 144,145.

32 Engels, Die Staufer, S. 58f.

33 Engels, Die Staufer, S. 58.

34 Töpfer, Staufisches Imperium, S. 109ff.

35 Georgi, Auswärtige Mächte, S. 11.

36 Engels, Konstanzer Vertrag, S. 255ff.

37 Rassow, honor imperii,

38 Besonders zu nennen sind: Grundmann, Rezension: honor imperii.

Engels, Konstanzer Vertrag.

39 Schimmelpfennig, Könige und Kaiser, S. 25.

40 Georgi, Auswärtige Mächte, S. 14.

41 Schimmelpfennig, Könige und Kaiser, S. 26f.

42 Zimmermann, Papsttum, S. 131f.

43 Schimmelpfennig, Könige und Kaiser, S. 27.

44 Engels, Die Staufer, S. 63.

45 Opll, Friedrich Barbarossa, S. 52.

46 Jordan, Friedrich Barbarossa, S. 25.

47 Opll, Friedrich Barbarossa, S. 256f.

48 Schimmelpfennig, Könige und Kaiser, S. 34.

49 Georgi, Auswärtige Mächte, S. 28.

50 MGH Friderici I. Constitutiones Nr. 164. Übersetzung: Lautemann, Geschichte in Quellen, S. 399f.

51 Rahewini Gesta Friderici I. Imperatoris, III, 12. Übersetzung: Lautemann, Geschichte in Quellen, S. 400f.

52 MGH Friderici I. Constitutiones Nr. 165. Übersetzung: Lautemann, Geschichte in Quellen, S. 401f.

Der Text lautet: „Porro quia multa paria litterarum apud eos reperta sunt et scedulae sigillatae ad arbitrium eorum adhuc scribendae, quibus, [...],per singulas aecclesias Teutonici regni conceptum iniquitatis suae virus repergere, altaria denudare, vasa domus dei asportare, cruces excoriare nitebantur.“

Engels (Die Staufer, S. 70) sieht in den „paria litterarum“ Privilegien für die deutsche Kirche, Schrörs (Untersuchungen zu dem Streite) die Möglichkeit das Interdikt auszusprechen, Opll (Friedrich Barbarossa, S.58) dagegen die Möglichkeit zur Beschlagnahmung. Die möglichen Übersetzungen und Interpretationen ändern aber nichts am Zweck der Schreiben, sie sollen aber wegen der verschiedenen Ansichten der Autoren erwähnt werden.

53 Georgi, Auswärtige Mächte, S. 29.

54 Schimmelpfennig, Könige und Kaiser, S. 34.

55 Engels, Die Staufer, S. 70.

56 MGH Friderici I. Constitutiones, Nr. 165. Übersetzung: Lautemann, Geschichte in Quellen, S. 401.

57 Vgl. Ullmann, Geschichte des Papsttums, S. 28ff.

58 Luc. 22, 38.

59 Appelt, Kaiseridee, S. 217.

60 Töpfer, Grundlinien, S. 17.

61 MGH Friderici I. Constitutiones Nr. 167. Übersetzung: Lautemann, Geschichte in Quellen, S. 403.

62 MGH Friderici I. Constitutiones Nr. 168. Übersetzung: Miethke, Kaiser und Papst, S. 75.

63 Georgi, Auswärtige Mächte, S. 31f.


5. Literatur

Appelt, Kaiseridee:

Appelt, Heinrich, Die Kaiseridee Friedrich Barbarossas, in: Wolf, Gunther, Friedrich Barbarossa. Darmstadt 1975, S. 208-244.

Engels, Stauferstudien:

Engels, Odilo, Stauferstudien. Beiträge zur Geschichte der Staufer im 12. Jahrhundert. Hrsg. von Erich Meuthen und Stefan Weinfurter. Sigmaringen ²1996.

Engels, Die Staufer:

Engels, Odilo, Die Staufer. Stuttgart-Berlin-Köln 51993.

Engels, Konstanzer Vertrag:

Engels, Odilo, Zum Konstanzer Vertrag von 1153, in: Hehl, Ernst-Dieter/Seibert, Hubertus/Staab, Franz (Hrsg.), Deus Qui Mutat Tempora. Menschen und Institutionen im Wandel des Mittelalters. Festschrift für Alfons Becker zu seinem 65. Geburtstag. Sigmaringen 1987, S.235-258.

Georgi, Auswärtige Mächte:

Georgi, Wolfgang, Friedrich Barbarossa und die auswärtigen Mächte. Studien zur Außenpolitik 1159-1180, Diss. Frankfurt a. M. u. a. 1990.

Grundmann, Rezension: honor imperii:

Grundmann, Herbert, Rezension von: Peter Rassow, Honor Imperii, in: Wolf, Gunther, Friedrich Barbarossa. Darmstadt 1975, S. 26-32.

Jordan, Friedrich Barbarossa:

Jordan, Karl, Friedrich Barbarossa. Kaiser des christlichen Abendlandes. Göttingen - Berlin - Frankfurt 1959.

Opll, Friedrich Barbarossa:

Opll, Ferdinand, Friedrich Barbarossa. Darmstadt ²1994.

Rassow, honor imperii:

Rassow, Peter, Honor Imperii. Die neue Politik Friedrich Barbarossas 1152-59. Durch den Text des Konstanzer Vertrages ergänzte Neuausgabe. Darmstadt 1961.

Schimmelpfennig, Könige und Fürsten:

Schimmelpfennig, Bernhard, Könige und Fürsten, Kaiser und Papst nach dem Wormser Konkordat. München 1996.

Schrörs, Untersuchungen zu dem Streite:

Schrörs, Heinrich, Untersuchungen zu dem Streite Kaiser Friedrichs I. mit Papst Hadrian IV. (1157-59). Freiburg i. Br. 1916.

Töpfer, Grundlinien:

Töpfer, Bernhard, Kaiser Friedrich Barbarossa - Grundlinien seiner Politik, in: Engel, Evamaria/Töpfer Bernhard (Hrsg.), Kaiser Friedrich Barbarossa. Landesausbau - Aspekte seiner Politik – Wirkung. Weimar 1994.

Töpfer, Staufisches Imperium:

Töpfer, Bernhard/Engel, Evamaria, Vom staufischen Imperium zum Hausmachtkönigtum. Deutsche Geschichte vom Wormser Konkordat 1122 bis zur Doppelwahl von 1314. Weimar 1976.

Ullmann, Geschichte des Papsttums:

Ullmann, Walter, Kurze Geschichte des Papsttums im Mittelalter. Berlin – New York 1978.

Zimmermann, Das Papsttum

Zimmermann, Harald, Das Papsttum im Mittelalter. Eine Papstgeschichte im Spiegel der Historiographie. Mit einem Verzeichnis der Päpste vom 4. bis zum 15. Jahrhundert. Stuttgart 1981.

Zimmermann, Das Mittelalter:

Zimmermann, Harald, Das Mittelalter. II. Teil. Von den Kreuzzügen zu den Entdeckungsfahrten. Braunschweig ²1988.


Quellen:

MGH Friderici I. Constitutiones

MGH: Constitutiones et acta publica imperatorum et regum. Inde ab a. 911 usque ad a. 1197. Ed. L. Weiland. Hannover 1893. (ND 1963)

MGH Friderici I. Diplomata:

MGH: Die Urkunden der deutschen Könige und Kaiser. Bd. 10/1: Die Urkunden Friedrichs I. 1152-1158, bearbeitet von H. Appelt u.a. Hannover 1975.

Rahewini Gesta Friderici I. Imperatoris

Otto v. Freising und Rahewin, Gesta Friderici: Die Taten Friedrichs oder richtiger Cronica. Übersetzt von A. Schmidt, hrsg. F.J. Schmale: in: Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters (Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe Bd. XVII, Darmstadt 1965)


Übersetzungen:

Lautemann, Geschichte in Quellen:

Lautemann, W., Geschichte in Quellen, Bd. 2: Mittelalter. München 1970.

Miethke, Kaiser und Papst:

Miethke, Jürgen/Bühler, Arnold, Kaiser und Papst im Konflikt. Zum Verhältnis von Staat und Kirche im späten Mittelalter. Düsseldorf 1988.

 

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Letzte Aktualisierung ( Montag, 16. April 2007 )
 
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